Beratungsbereiche

Wir nehmen keine neuen Mandanten an.

Dies gilt auch für reine Telefonberatung und Empfehlungen von Bestandskunden.

Finanzbuchhaltung

Unser Leistungsspektrum umfasst diverse Beratungsfelder, die unsere Mandanten von der Existenzgründung bis zur Übergabe des Unternehmens begleiten.

Alle Beratungsfelder liegen in einer Hand. Denn gerade in der bereichsübergreifenden Tätigkeit ergeben sich besondere Synergieeffekte zum Wohle unserer Mandanten.

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung mit oder ohne offene-Posten-Buchhaltung mit dem System DATEV
  • Debitoren/Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Kreditinstituten
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.
  • Organisationsberatung und Beratung bei selbst erstellter Buchhaltung, Information über Anwendersoftware
  • Betreuung von Mandanten mit eigener Unterberaternummer bei DATEV

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung, Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Buchungslisten, Datenübermittlung an Banken usw. mit dem System DATEV
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

Steuererklärungen und Beratung

Anfertigung von Steuererklärungen sowie die Beratung für

  • Freiberufler
  • gewerbliche Einzelunternehmer
  • Partnerschaftsgesellschaften
  • Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co.KG, usw.)
  • Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH`s)

Weitere Steuerberatungsdienstleistungen im einzelnen

  • Überprüfung Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Auf Wunsch können wir als Empfangsbevollmächtigte gegenüber dem Finanzamt auftreten, so wird keine Frist versäumt.
  • Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen durch die Finanzbehörde
  • Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden
  • Einlegung von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte bei Finanzbehörden
  • Beratung bei der Wahl der Unternehmensform unter steuerlichen Aspekten
  • Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen
  • Planung und Realisierung von Steuergestaltungskonzepten
  • Beratung von Insolvenzverwaltern im Bereich von Unternehmensinsolvenzen
  • Prüfung Schlussrechnungen von Insolvenzverwaltern für Gerichte und Gläubigerausschüsse