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Steuerterminkalender



12.07. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juni 2010 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2010 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juni 2010 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2010 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 2. Quartal 2010.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juni 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Juli. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.


26.07. Sozialversicherungsbeiträge


Heute ist der Beitragsnachweis für Juli bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 28. Juli müssen die Julibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.



10.08. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Juli 2010 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Juli 2010 bei Monatszahlern und für das 2. Quartal 2010 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Juli 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.


16.08. Steuern und Abgaben

  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 3. Quartal 2010.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 3. Quartal 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 19. August. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen..



25.08. Sozialversicherungsbeiträge


Heute ist der Beitragsnachweis für August bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 27. August müssen die Augustbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.



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Seite geändert: 18.07.2010
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