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Steuerterminkalender



22.02. Sozialversicherungsbeiträge


Heute ist der Beitragsnachweis für Februar bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 24. Februar müssen die Februarbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.



01.03. Lohnsteuerbescheinigung


Einreichung der Lohnsteuerbescheinigung für 2009 (elektronische Übermittlung)


10.03. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 1. Quartal 2010 ist fällig.

  • Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für das 1. Quartal 2010 ist fällig.

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Februar 2010 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Februar 2010 bei Monatszahlern.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für Februar 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. März. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.


25.03. Sozialversicherungsbeiträge


Heute ist der Beitragsnachweis für März bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 29. März müssen die Märzbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.

 

12.04. Steuern und (Vor-)Anmeldungen

  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für März 2010 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2010 bei Quartalszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für März 2010 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2010 bei Quartalszahlern.

  • Aufsichtsratsteuer und Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen: Anmeldung und Abführung für das 1. Quartal 2010.

  • Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für März 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. April. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.


15.04. Jahresmeldung zur Sozialversicherung


Meldung der am 31. Dezember 2009 beschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

 

 


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