WEBSEITE DURCHSUCHEN
.

Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung


Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.


Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass zumindest Großbetriebe berechtigt sind, auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung zu bilden. Da mittlerweile die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, können andere Unternehmen in einem ähnlichen Fall nun das Ruhen eines Einspruchsverfahrens erreichen.


zur Übersicht - Zurück
Copyright © 2004-2011 www.dinser.net
|
Seite geändert: 15.04.2011
|
powered by Typo3
|
Impressum