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Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs


Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Anteilsverkauf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch steuerlich vollständig rückgängig gemacht werden kann.


Weil das Finanzamt wider Erwarten einen hohen Veräußerungsgewinn festsetzte, wollten zwei Geschäftspartner den Verkauf von GmbH-Anteilen wieder rückgängig machen. Dass das geht, bestätigte der Bundesfinanzhof: Wird der Verkauf des Anteils an einer Kapitalgesellschaft wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage tatsächlich und vollständig rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken.


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Seite geändert: 19.03.2010
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