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Falsche Abrechnung rechtfertigt fristlose Kündigung


Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.


Schon eine kleinere Schwindelei rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers. In einem Fall, über den das Oberlandesgericht Celle entscheiden musste, hatte der Geschäftsführer sich per Ersatzbeleg 205 Euro für die Anschaffung eines Bürosessels erstatten lassen, obwohl der tatsächliche Kaufpreis bei nur 30 Euro gelegen hatte.


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Seite geändert: 24.04.2010
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