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Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen


Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.


Deutschland und Liechtenstein haben jetzt ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Darin werden unter anderem grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet. Mit der Verfolgung von Steuersündern hat das Abkommen dagegen weniger zu tun, weil dazu schon 2009 ein entsprechendes Abkommen geschlossen wurde.



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Seite geändert: 03.12.2011
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