Albstrasse 74
72622 Nürtingen
Telefon: +49 (0)7022 21 64 00
Telefax: +49 (0)7022 21 64 01
www.dinser.net
Festsetzung des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig



Festsetzung des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig


Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.

 


Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen hatte, hat das Bundesfinanzministerium wie erwartet reagiert: Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags erfolgt ab sofort nicht mehr vorläufig, und noch anhängige Einspruchsverfahren können auch nicht weiter ruhen.


zur Übersicht - Zurück