Albstrasse 74
72622 Nürtingen
Telefon: +49 (0)7022 21 64 00
Telefax: +49 (0)7022 21 64 01
www.dinser.net
Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn



Unrechtmäßig abgeführte Lohnsteuer als Arbeitslohn


Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn.


Hat der Arbeitgeber zu Unrecht Lohnsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt, dann zählt dieser Betrag zumindest dann als Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann. Deshalb ist auch die Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids mit dem Ziel zulässig, das Finanzamt möge doch höhere Lohnsteuerabzugsbeträge anrechnen.


zur Übersicht - Zurück