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Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer



Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer


Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.


Gemeinsam mit dem zweiten Konjunkturpaket hat die Große Koalition auch die Eckpunkte der schon länger vorgesehenen Reform der Kfz-Steuer festgezurrt. Die Reform soll zum 1. Juli 2009 mit folgenden Eckdaten in Kraft treten:

Außerdem übernimmt künftig der Bund nicht nur die Verwaltung der Kfz-Steuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder wird in einem gesonderten Gesetz geregelt.


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