Albstrasse 74
72622 Nürtingen
Telefon: +49 (0)7022 21 64 00
Telefax: +49 (0)7022 21 64 01
www.dinser.net
Rückstellung für Pensionsleistungen



Rückstellung für Pensionsleistungen


Die Einbeziehung von Gewinntantiemen in Pensionsansprüche verhindert generell die Bildung einer Rückstellung.


Gemäß dem Gesetz darf eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist für alle Gewinntantiemen der Fall, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen, und nicht nur für die Tantiemen, die erst nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehen.


zur Übersicht - Zurück