Albstrasse 74
72622 Nürtingen
Telefon: +49 (0)7022 21 64 00
Telefax: +49 (0)7022 21 64 01
www.dinser.net
Disquotale Gewinnausschüttungen sind zulässig



Disquotale Gewinnausschüttungen sind zulässig


Auch wenn die Finanzverwaltung anderer Ansicht ist, hält der Bundesfinanzhof eine disquotale Gewinnausschüttung grundsätzlich für zulässig.

 


Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist es nicht möglich, dass die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung abweichend von den Beteiligungsquoten beschließen. Der Bundesfinanzhof hält aber an seiner Rechtsprechung fest, wonach inkongruente Gewinnausschüttungen steuerlich anzuerkennen sind, falls kein Grund für die Annahme besteht, dass Gesellschafter einander etwas ohne angemessenen Ausgleich verdeckt zuwenden wollen. So können zum Beispiel die Gesellschafter in unterschiedlicher Höhe ein vorhandenes Verlustpotenzial der Gesellschaft nutzen.


zur Übersicht - Zurück