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Die Oberfinanzdirektion Münster hat zu den Fragen der Aufrechnung von Körperschaftsteuer-Guthaben und Auszahlung in der Insolvenz Stellung genommen.
Durch das Inkrafttreten des SEStEG und der damit verbundenen Umstellung vom Körperschaftsteueranrech-nungs- auf das Körperschaftsteuerauszahlungsverfahren sind zwei Fragen aufgetaucht, mit denen sich jetzt die Oberfinanzdirektion Münster auseinandergesetzt hat: