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Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Der Billigkeitserlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg für landwirtschaftliche Betriebe, die durch die EHEC-Epidemie geschädigt wurden, gilt nun bundesweit. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können daher bis zum 31. Oktober 2011 von den Billigkeitsmaßnahmen Gebrauch machen, zu denen insbesondere zinsfreie Steuerstundungen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gehören.