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Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist nun endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und enthält wesentliche Änderungen - nicht nur für Unternehmer.
Nachdem der Bundesrat bereits am 25. Mai 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet hatte, hat auch der Bundesrat am 6. Juli 2007 Grünes Licht gegeben.
Die Reform soll Deutschland im internationalen Standortwettbewerb attraktiver und wettbewerbsfähiger machen. Natürlich gibt es bereits kritische Stimmen, die bezweifeln, dass die Reform die angestrebten Ziele erreichen und umsetzen kann. Teilweise wird befürchtet, dass sie sogar das genaue Gegenteil bewirkt. Ob sie sich bewährt, wird sich zeigen müssen. Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Änderungen: