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Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen



Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen



Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen Stellung genommen.

 


Durch das Jahressteuergesetz 2007 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben - unter anderem wurden auch die Ausnahmen, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, erweitert. Das Bundesfinanzministerium weist diesbezüglich auf folgende Gesichtspunkte hin:


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