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Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur Frage der Steuerschuldnerschaft bei Messen, Ausstellungen und Kongressen Stellung genommen.
Durch das Jahressteuergesetz 2007 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben - unter anderem wurden auch die Ausnahmen, in denen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nicht anzuwenden ist, erweitert. Das Bundesfinanzministerium weist diesbezüglich auf folgende Gesichtspunkte hin: